AGB
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VERKAUFS, ARBEITS-UND LIEFERBEDINGUNGEN DER
CST CARSTENS SYSTEM TECHNIK GMBH
Allgemeines
Unsere Angebote sind stets frei bleibend, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird. Sie beruhen auf der Leistungsbeschreibung des Kunden, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Proben, Muster, Abbildungen und Maßangaben in Katalogen und Prospekten sind annähernde Anschauungsgegenstände, bzw. Werte für Qualität, Abmessung und Farbe, die den ungefähren Typ der Ware im Durchschnitt zeigen. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10% von der Zusage oder Garantie abweicht. Für den Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein von Modifizierte Fenster Teile (folgend CST • Carstens System Technik GmbH) maßgebend. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Weiteres gilt für Änderungen in der Konstruktion, der Gestaltung, der Farbe und des Gewichtes der Ware, die für den Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen CST • Carstens System Technik GmbH zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.
I. Konstruktionen-Entwicklungsaufträge, Beratungen
Grundsätzlich sind Beratungen per Telefon oder während eines Besuches gratis. Wird nach dem Beratungs-und Produktvorstellungstermin ein Konstruktionsauftrag erteilt, unterliegt dieser grundsätzlich der gegenseitigen Schweigepflicht und der Geheimhaltung auch dann, wenn keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Konstruktionen dienen dem Zustandekommen einer geschäftlichen Beziehung, sind deshalb kostenlos. Mit der Übersendung technischer Daten an uns gilt der Auftrag als erteilt. Konstruiert wird auf Basis vorhandener Schutzrechtsanmeldung. Das garantiert dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine gewisse Sicherheit. Kommt es, warum auch immer zu keiner Belieferung durch den Auftragnehmer (Konstrukteur), oder stoppt der Auftraggeber die Entwicklung, so hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Konstruktions-sowie Prototypenerstellungskosten zu erstatten. Im Falle der Belieferung durch den Auftragnehmer werden die entstandenen Kosten mit zukünftigen Lieferungen verrechnet.
II. Zahlungsbedingungen und Preise
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Zoll sowie Umsatzsteuer. Schecks und Wechsel werden nur Erfüllungshalber entgegengenommen. Der Versand erfolgt mit Direktversand mit entsprechenden vorherigen definierten Versandverhandlungen. Weiterhin ohne Gewährleistung der Versandart. Das gilt auch bei Transport durch eigene Fahrzeuge oder bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Vereinbarte Preise haben nur Gültigkeit innerhalb des Jahres der Vereinbarung.
CST • Carstens System Technik GmbH verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Eine Versicherung des Transportes erfolgt nur bei vorheriger Weisung und auf Kosten des Kunden. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar. Mangels abweichender Vereinbarung sind Lieferungen von CST • Carstens System Technik GmbH ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen rein netto zu bezahlen. Skontoabzug wird nicht gewährt.
Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insbesondere Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des Kunden, kann CST • Carstens System Technik GmbH Vorauszahlung des Kunden verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Warenlieferungen geltend machen. Tritt seitens des Kunden der Zahlungsverzug ein, wird nach erfolgloser 2. Mahnung ein Inkassoinstitut mit dem Einzug der Forderungen beauftragt.
Warenkreditversicherung wird nur genehmigt in der Höhe des vom Kreditversicherer angegebenen Wertes.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
III. Lieferzeit, Lieferverzögerung
Lieferzeitangaben sind nur annähernd und unverbindlich, sofern sie von CST • Carstens System Technik GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung der Lieferzeiten steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von CST • Carstens System Technik GmbH nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel, Brandschäden sowie sonstige Ereignisse, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten erschweren, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, befreien CST • Carstens System Technik GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. CST • Carstens System Technik GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist. Des Weiteren kann die Lieferung ausgesetzt werden, wenn wir über die finanzielle Lage des Kunden Auskünfte erhalten, die eine Abwicklung des Auftrages nicht empfehlenswert erscheinen lassen. Der Kunde kann CST • Carstens System Technik GmbH auffordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu erklären, ob CST • Carstens System Technik GmbH vom Vertrag zurücktreten will oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden ist in diesem Fällen ausgeschlossen. CST • Carstens System Technik GmbH haftet nicht für das Verschulden der Vorlieferanten.
Der Kunde kann unter diesen Voraussetzungen auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein nachweislich berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat
Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzug oder Unmöglichkeit besteht nicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach der Haftungsregelung dieser Bedingungen.
IV. Eigentumsvorbehalt
CST • Carstens System Technik GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Der Kunde darf die Ware solange weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde CST • Carstens System Technik GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann CST • Carstens System Technik GmbH die Vorgehaltsware heraus verlangen und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet, wenn CST • Carstens System Technik GmbH vom Vertrag zurücktritt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ist CST • Carstens System Technik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware bei gleichzeitiger Erklärung des Rücktritts zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herzausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. CST • Carstens System Technik GmbH behält sich an der Ware das Eigentum ferner bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch der künftigen – Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung und Saldoforderungen aus Kontokorrent vor. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für CST, aber ohne Verpflichtung für diese. Ein Eigentumserwerb des Kunden oder eines Dritten nach § 950 BGB ist ausgeschlossen
Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht CST • Carstens System Technik GmbH gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages an CST • Carstens System Technik GmbH ab, welche dem Wert der Ware entspricht.
V. Mängelansprüche
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt gem. den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen und Mängel innerhalb von 10 Werktagen zu melden. Ergeben sich Beanstandungen, so darf die beanstandete Ware nicht verarbeitet oder weiterverkauft werden. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Bearbeitung beanstandeter Ware gilt als Genehmigung der Ware und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
CST • Carstens System Technik GmbH übernimmt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden geltender Vorschriften jedweder Art. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Materialien, Gewichten oder Farbtönungen sind – sofern keine Beschaffenheitsgarantie gem. § 443 BGB vorliegt – im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Lagerung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische, elektrische oder umweltbedingte Einflüsse – sofern sie nicht von CST • Carstens System Technik GmbH zu verantworten sind. Beim Kunden obliegt der Nachweis eines Lieferanten Mangels.
Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von CST • Carstens System Technik GmbH für die daraus entstehenden Folgen.
Wird eine vorgetragene Reklamation nicht von Seiten CST anerkannt,weil der Mangel beim verarbeitenden Betrieb offensichtlich liegt kann CST die Ware auf Wunsch zurücknehmen, Einlagern, neue Etikettieren aufkleben obliegt der CST. Die entstehenden Einlagerungs-sowie Transportkosten werden mit 10% Abzug gebracht. Die Rücktransportkosten gehen zu Lasten desjenigen, der die Ware zurück sendet.
VI. Haftung
Beratung und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Weiterhin geht die Haftung an unsere Lieferanten weiter im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
VII. Erfüllungsort
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für ersetzte Teile. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß den § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (Rückgriffanspruchs) und § 634 a Abs.1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
Für Schadenersatzansprüche nach der Haftungsregelung dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch bei Klagen aus Wechsel und Scheck - ist der Sitz von CST • Carstens System Technik GmbH, Potsdam. CST • Carstens System Technik GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.